Deckbedingungen des Isländerhof Rutenmühle

  • Die Islandhengste des Isländerhof Rutenmühle decken ausschliesslich reinrassige Islandstuten mit Papieren. Der Abstammungsnachweis sowie eine evtl vorhandene FEIF-Beurteilung müssen der Anmeldung als Kopie beigelegt werden.
  • Die Stuten müssen frei sein von ansteckenden Krankheiten und aus einem seuchenfreien Bestand kommen. Alle Stuten müssen eine Tupferprobe vorweisen, auch Maidenstuten. Ausgenommen sind tragende Stuten und Stuten mit Fohlen bei Fuss. Die Hengste des Gestüts werden vor Beginn der Decksaison ebenfalls bakteriologisch untersucht.
  • Im Falle von Krankheiten und Verletzungen, bei denen eine tierärztliche Behandlung notwendig erscheint, wird vom Hengsthalter nach dessen eigenem Ermessen zu Lasten und im Auftrag des Stutenbesitzers ein Tierarzt hinzugezogen. Das gleiche gilt sinngemäss für evtl. notwendige Schmiedearbeiten.
  • Für bestmögliche Unterkunft und Pflege ist Sorge getragen. Johannes Diepold übernommt jedoch keine Haftung für Tod, Beschädigung oder Minderwert der Stute bzw. des dazugehörigen Fohlen, gleich welcher Ursache. Auch für Schäden, die durch die Zuführung der Stute zum Hengst oder durch den Deckakt selbst entstehen, ist er nicht haftpflichtig. Die Haftung des Gestüts beschränkt sich auf solche Schäden, die von ihm grob fahrlässig oder vorsätzlich beigeführt werden, jede weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Für von seinem Pferd verursachte Schäden haftet ausschliesslich der Stutenbesitzer. Er ist dafür verantwortlich, dass eine sämtliche Fälle der Tierhalterhaftung und sontiger Risiken abdeckende Haftpflichtversicherung für das Pferd besteht.
  • Soll die Stute auf dem Gestüt abfohlen, muss sie mindestens drei Wochen vor dem voraussichtlichen Abfohltermin angeliefert werden.
  • Deckgebühren und Einstellkosten.
  • Die Deckgebühr beträgt € 500,-- incl. Weidegang (6 Wochen).
  • Die Bezahlung sämtlicher Gebühren erfolgt beim Eintreffen der Stute. Nach erfolgter Bezahlung erhält der Stutenbesitzer die Deckbescheinigung.
  • Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Soltau.

Hiermit erkläre ich mein Einverständnis mit den vorgenannten Gestütsbedingungen durch meine Unterschrift. (Bitte ausdrucken und bei Anlieferung der Stute abgeben)





Datum:_________________________ Unterschrift des Stutenhalters:_____________________